Die externe Anwaltskanzlei FS-PP prüft den Hinweis. Falls ein begründeter Verdacht für einen erheblichen Rechtsverstoß vorliegt, gibt FS-PP diesen Hinweis mit einer juristischen Bewertung an das zuständige Compliance Committee der beteiligten Unternehmen weiter. Die Weitergabe erfolgt jedoch nur dann, wenn der Hinweisgebers ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Eingang eines Hinweises muss innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden. Innerhalb von drei Monaten muss der Hinweisgeber eine Rückmeldung erhalten, wie sein Hinweis behandelt wurde.
Sollte der Hinweis zutreffen und ein Rechtsverstoß ermittelt werden, so kann dies für die betroffenen Personen arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben.